Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend die "Allgemeinen Bedingungen") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stop Rodent LLC, einer im Bundesstaat Delaware unter der Registernummer 6846757 ordnungsgemäß eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 2803 Philadelphia Pike B #4128, Claymont, DE 19703, Vereinigte Staaten von Amerika (im Folgenden als "Händler" oder "wir" bezeichnet), und jede natürliche oder juristische Person, die als Werbepartner auf das Partnerprogramm zugreift (im Folgenden als "Partner" oder "Sie" bezeichnet).

Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt die vollständige, uneingeschränkte und bedingungslose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Partner voraus. Sollte der Partner diese Bedingungen nicht ausdrücklich und vollständig akzeptieren, ist es ihm strengstens untersagt, sich für das besagte Programm anzumelden oder daran teilzunehmen, in welcher Form auch immer.

Artikel 1. Genehmigung oder Ablehnung der Eintragung

Das VU behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen einen Antrag auf Mitgliedschaft im Partnerprogramm anzunehmen oder abzulehnen. Der Händler haftet nicht für Nachteile, direkte oder indirekte Schäden oder den Verlust von Chancen, die sich aus einer solchen Ablehnung ergeben. Der Partner verzichtet ausdrücklich auf jegliche Maßnahmen, Ansprüche oder Regressansprüche gegenüber dem Händler für den Fall, dass sein Antrag abgelehnt wird.

Artikel 2. Haftung

Jede Handlung, Veröffentlichung, Äußerung oder Verhaltensweise, die geeignet ist, den Ruf, das Image, die Rechte, die Interessen oder die Glaubwürdigkeit des Händlers, seiner Muttergesellschaft, seiner Tochtergesellschaften oder seiner Geschäftspartner zu schädigen, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt, absichtlich oder unabsichtlich während der Laufzeit des Programms oder innerhalb von zehn (10) Jahren nach dessen Beendigung begangen wird, hat zur Folge, dass der Partner als Strafklausel eine nicht reduzierbare pauschale Entschädigung in Höhe von einhunderttausend US-Dollar (USD 100.000) zu zahlen hat, unbeschadet etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche des Händlers als Entschädigung für den entstandenen Schaden.

Artikel 3. Partnerlinks und Gutscheine

Für den Partner wird automatisch ein eindeutiger Partner-Link generiert, der der Nachverfolgung und Provisionszuweisung dient. Der Partner kann auch spezifische Links zu ausgewählten Produkten, Kollektionen oder Seiten erstellen. Wenn ein Nutzer auf mehrere Affiliate-Links hintereinander klickt, wird nur die letzte gültige Interaktion für Vergütungszwecke gespeichert.

Persönliche Promotion-Codes können dem Partner gemäß den auf seinem persönlichen Dashboard festgelegten Bedingungen zugewiesen werden. Verwendet ein Kunde gleichzeitig einen Affiliate-Link und einen mit dem Affiliate verknüpften Promotion-Code, wird nur eine Provision gezählt, und eine doppelte Vergütung ist ausgeschlossen. Wenn kein Code ausdrücklich zugewiesen wurde, ist jede Verwendung oder Werbung für einen solchen Code durch den Partner strengstens untersagt.
Der Partner ist berechtigt, für die Produkte oder Dienstleistungen des Händlers über verschiedene Kanäle zu werben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf digitale Plattformen (Facebook, Instagram usw.), Kleinanzeigenseiten, Printmedien oder jedes andere rechtmäßige Werbemittel.

Artikel 4. Provisionen und Zahlungen

Der Partner ist berechtigt, eine Provision für jede Transaktion zu erhalten, die von einem Kunden getätigt wird, der über seinen Partnerlink vermittelt wurde, vorausgesetzt, dass die Bestellung endgültig bestätigt wurde und nicht Gegenstand einer Stornierung, eines Rechtsstreits, einer Rückbuchung oder eines Erstattungsantrags ist.

Die Höhe der Provision wird auf der Grundlage der geltenden Tarifstruktur ermittelt, die jederzeit auf dem Dashboard verfügbar ist. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Nettobetrags der Bestellung, ohne Steuern, Versandkosten und andere Nebenkosten.

Der Partner muss über die vorgesehene Schnittstelle die für den Empfang der Zahlungen erforderlichen Bankdaten oder Identifikatoren angeben. Die Zahlung der fälligen Beträge erfolgt nach dem im Leitfaden für Partner festgelegten Zeitplan. Betrügerische Transaktionen oder solche, die gegen die Programmregeln verstoßen, können nicht ausgezahlt werden.

Artikel 5. Marketinginstrument

Der Händler stellt dem Partner über einen speziellen Bereich Werbematerialien (Banner, Logos, Kampagnenbilder usw.) zur Verfügung. Diese Elemente dürfen ausschließlich im Rahmen des Programms und in Übereinstimmung mit den vom Merchant festgelegten Bedingungen verwendet werden. Jegliche missbräuchliche Verwendung, unbefugte Änderung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Artikel 6. Netz

Wenn die Option "Netzwerk" aktiviert ist, ist der Partner berechtigt, andere nachgeschaltete Partner zu werben. Der Empfehlungslink wird über den persönlichen Bereich des Affiliates bereitgestellt. Wenn ein nachgelagerter Partner über seine eigenen Kanäle Verkäufe generiert, kann der vorgelagerte Partner eine sogenannte "Netzwerk"-Provision erhalten, die den geltenden Parametern unterliegt.
Jeder auf diese Weise neu registrierte Partner muss den Netzwerk-Link verwenden, um eine korrekte Zuordnung im System des Händlers zu gewährleisten.

Artikel 7. Cookies

Die Nachverfolgung der provisionsgenerierenden Aktivitäten basiert auf der Verwendung von Cookies. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, die Endnutzer unter Einhaltung der Datenschutzgesetze über diese Bedingung zu informieren.

Lehnt der Endnutzer Cookies ab oder löscht er sie, kann kein Tracking stattfinden, was einen Vergütungsanspruch ausschließt. Die Gültigkeitsdauer des Cookies wird bei der Anmeldung des Affiliates festgelegt und tritt mit dem ersten Klick auf den Link oder der Nutzung des Coupons in Kraft.

Artikel 8. Reihenfolge der freien Erzeugnisse

Jede Bestellung kostenloser Produkte durch den Partner beinhaltet die Verpflichtung, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt wesentliche Werbeinhalte zu veröffentlichen (z. B. ein Video, einen Blogartikel, einen Beitrag in sozialen Medien usw.). Im Falle einer Verzögerung wird automatisch eine Strafe von fünfzig US-Dollar (USD 50) pro Tag verhängt, die von möglichen Einnahmen abgezogen werden kann.

Erfolgt die Werbeveröffentlichung nicht innerhalb einer Frist von maximal achtundzwanzig (28) Tagen, wird das Partnerprogramm auf Initiative des Partners als beendet angesehen. Dieser muss den vollen öffentlichen Wert der erhaltenen Produkte sowie eine feste Kündigungsstrafe von eintausendvierhundert US-Dollar (1.400 USD) zurückzahlen.

Die unbefugte Entfernung von bereits veröffentlichten Werbeinhalten wird als vom Partner veranlasste Kündigung mit den gleichen finanziellen Folgen betrachtet.

Artikel 9. Wettbewerbsverbotsklausel

Während der gesamten Dauer der Teilnahme an dem Programm und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach dessen Beendigung ist es dem Partner strengstens untersagt, direkt oder indirekt für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, die mit denen des Händlers konkurrieren. Die Nichteinhaltung dieser Klausel führt zu einer nicht reduzierbaren Pauschalstrafe von zwanzigtausend US-Dollar (USD 20.000) pro nachgewiesenem Verstoß.

Artikel 10. Frist für die Beförderung

Ab dem Datum der Registrierungsgenehmigung hat der Partner eine nicht verlängerbare Frist von achtundzwanzig (28) Tagen, um mindestens eine öffentliche Mitteilung zu veröffentlichen, die die Marke des Händlers bewirbt. Erfolgt eine solche Werbung nicht innerhalb dieses Zeitraums, gilt das Programm automatisch als beendet, was ausschließlich auf das Verschulden des Partners zurückzuführen ist.

Artikel 11. Beendigung

Jede Beendigung des Vertragsverhältnisses, unabhängig davon, ob sie vom Partner oder vom Händler ausgeht, hat die Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von eintausendvierhundert US-Dollar (1.400 USD) zur Folge, ungeachtet der bereits erhaltenen oder fälligen Beträge für Provisionen. Diese Entschädigung kann von künftigen Einnahmen abgezogen werden oder im Falle eines unzureichenden Saldos zurückgefordert werden.

Gegebenenfalls erstattet der Partner auch den vollen öffentlichen Preis der zuvor erhaltenen Gratisprodukte. Die Beendigung des Programms entbindet den Partner nicht von seinen früheren Verpflichtungen, insbesondere nicht von denen, die sich auf Wettbewerbsverbote und Vertraulichkeitsklauseln beziehen.

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